Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Wahl GmbH + Co. KG

Stand August 2025

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“ und „Sie“ genannt), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wahl GmbH + Co. KG (nachfolgend „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Angebote, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen, Preisanpassungen

2.1 Unsere individuellen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – übergeben haben. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass wir die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annehmen, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Angaben in Print- oder Digitalmedien stellen kein Angebot unsererseits dar. Unsere Angebote gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden.

2.2 Zu unseren unverbindlichen Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. (vgl. Aufzählung unter 2.1) sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.

2.3 Die Endpreise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen (aktueller Zinssatz bei Unternehmerkunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbraucherkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Stand Juni 2025). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) wir den Kaufpreis tatsächlich erhalten oder (ii) der Kaufpreis auf dem von uns in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.

2.4 Sofern der Kunde im Voraus zu leisten verpflichtet ist, geraten wir mit unserer Leistung so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.

2.5 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2.6 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Unserer Abschlagsforderung ist zum Leistungsnachweis eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten beizufügen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht. Die Abschlagszahlungen sind unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Rechnung vom Kunden zu leisten.

2.7 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, der jeweilige Gegenanspruch resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis oder steht ansonsten in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Vertrages vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei uns tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Dabei ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet dessen werden wir dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen. Sinken die in den Gesamtpreis einfließenden Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Kunde kann diesen Anspruch vor Lieferung der Ware schriftlich geltend machen, wenn der Preis 4 Monate nicht gesenkt worden ist. Sofern hieraus eine Preissenkung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, sind wir berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preissenkungsverlangens außerordentlich zu kündigen.

Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Weiterhin sind die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine auch dann nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

3.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Willens- und Einflussnahme liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertrags- und Lieferpflichten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern sie dem Kunden und/oder uns nicht unzumutbar sind. Versandkosten werden nur einmal berechnet.

3.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten können wir von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Werden wir durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, sind wir für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich. Kommt der Kunde trotz unserer schriftlichen Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so können wir die vereinbarten Leistungen einstellen und sind erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Belange zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können wir gesondert in Rechnung stellen.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Aufwendungsersatz und eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Vertragsaufhebung nach § 643 BGB zu betreiben. Durch den kundenseitigen Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über, sofern diese Gefahr nicht schon vorher übergegangen ist (z.B. im Fall eines Versendungskaufes).

3.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von uns nicht zu vertreten bzw. beruht diese auf unvorhergesehenen Ereignissen, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir benachrichtigen den Kunden hierüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer 3.2.

3.7 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen von uns zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

3.8 Beinhaltet unsere Leistung eine Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag, jeweils zu unseren Geschäftszeiten) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes erbracht, in dem unser Sitz ist. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich uns zu.

Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern wir vor Ort beim Kunden Reparaturen von Geräten und/oder Anlagen (nachfolgend gemeinsam: „Waren“) vornehmen sollen und dort feststellen, dass die jeweilige Ware nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde zu reparierende Ware an uns übersendet und (i) wir das Angebot ablehnen, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen zu entscheiden, ob die Ware zurückgesandt oder auf Kosten des Kunden entsorgt wird. Sofern der Kunde uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zur Rücksendung der Ware auffordert (in Textform), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

4.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag oder ein Reparaturangebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot oder den Kostenvoranschlag ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an uns zu entrichten. Entscheidet der das Angebot/den Kostenvoranschlag ablehnende Kunde sich auch gegen eine Rücksendung der Ware, trägt er die Entsorgungskosten. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit Einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.

4.4 Unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt, trägt der Kunde alle anfallenden Versandkosten.

Austauschlieferung

5.1 Sofern wir dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefern, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an uns zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Neupreis/Ersatzteilpreis der von uns gelieferten Ware zu vergüten.

5.2 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an uns retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren an uns zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen.

5.3 Im Gewährleistungsfall tragen wir die Transportkosten (ausgenommen Mehrkosten für einen Expresstransport). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch uns für den Rücktransport möglich.

5.4 Wir setzen an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze – sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese Daten, daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

5.6 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. Wir übernehmen keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, Werke, Gegenstände etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.4 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung sind wir zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.5 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

6.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei uns. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels uns gegenüber verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt.

6.7 NUR FÜR UNTERNEHMER: Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

6.8 Wir haften nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

6.9 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

6.10 Vorbehaltlich des Vorgenannten haften wir nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher von uns nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für uns wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.11 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Uns steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Kunde räumt uns an der von uns in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

7.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, der sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

7.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, hat der Kunde unaufgefordert auf das unser Eigentum hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde uns hierüber unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von deren Teilen unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

Verbraucherwiderruf

8.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl GmbH + Co. KG, Alfred-Nobel-Str. 2, 30926 Seelze, Telefon: 0511 2786 0, E-Mail: info@wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular (Warenkauf)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

8.2 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR IM FALLE EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl GmbH + Co. KG, Alfred-Nobel-Str. 2, 30926 Seelze, Telefon: 0511 2786 0, E-Mail: info@wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Dienstleistungsverträge)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

Schlussbestimmungen

11.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – unser Sitz. Wir sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.

11.5 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wahl ElektroTechnik GmbH

Stand August 2025

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“ und „Sie“ genannt), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wahl Elektro Technik GmbH (nachfolgend „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Angebote, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen, Preisanpassungen

2.1 Unsere individuellen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – übergeben haben. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass wir die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annehmen, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Angaben in Print- oder Digitalmedien stellen kein Angebot unsererseits dar. Unsere Angebote gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden.

2.2 Zu unseren unverbindlichen Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. (vgl. Aufzählung unter 2.1) sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.

2.3 Die Endpreise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen (aktueller Zinssatz bei Unternehmerkunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbraucherkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Stand Juni 2025). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) wir den Kaufpreis tatsächlich erhalten oder (ii) der Kaufpreis auf dem von uns in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.

2.4 Sofern der Kunde im Voraus zu leisten verpflichtet ist, geraten wir mit unserer Leistung so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.

2.5 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2.6 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Unserer Abschlagsforderung ist zum Leistungsnachweis eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten beizufügen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht. Die Abschlagszahlungen sind unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Rechnung vom Kunden zu leisten.

2.7 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, der jeweilige Gegenanspruch resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis oder steht ansonsten in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Vertrages vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei uns tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Dabei ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet dessen werden wir dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen. Sinken die in den Gesamtpreis einfließenden Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Kunde kann diesen Anspruch vor Lieferung der Ware schriftlich geltend machen, wenn der Preis 4 Monate nicht gesenkt worden ist. Sofern hieraus eine Preissenkung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, sind wir berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preissenkungsverlangens außerordentlich zu kündigen.

Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Weiterhin sind die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine auch dann nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

3.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Willens- und Einflussnahme liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertrags- und Lieferpflichten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern sie dem Kunden und/oder uns nicht unzumutbar sind. Versandkosten werden nur einmal berechnet.

3.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten können wir von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Werden wir durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, sind wir für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich. Kommt der Kunde trotz unserer schriftlichen Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so können wir die vereinbarten Leistungen einstellen und sind erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Belange zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können wir gesondert in Rechnung stellen.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Aufwendungsersatz und eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Vertragsaufhebung nach § 643 BGB zu betreiben. Durch den kundenseitigen Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über, sofern diese Gefahr nicht schon vorher übergegangen ist (z.B. im Fall eines Versendungskaufes).

3.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von uns nicht zu vertreten bzw. beruht diese auf unvorhergesehenen Ereignissen, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir benachrichtigen den Kunden hierüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer 3.2.

3.7 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen von uns zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

3.8 Beinhaltet unsere Leistung eine Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag, jeweils zu unseren Geschäftszeiten) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes erbracht, in dem unser Sitz ist. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich uns zu.

Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern wir vor Ort beim Kunden Reparaturen von Geräten und/oder Anlagen (nachfolgend gemeinsam: „Waren“) vornehmen sollen und dort feststellen, dass die jeweilige Ware nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde zu reparierende Ware an uns übersendet und (i) wir das Angebot ablehnen, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen zu entscheiden, ob die Ware zurückgesandt oder auf Kosten des Kunden entsorgt wird. Sofern der Kunde uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zur Rücksendung der Ware auffordert (in Textform), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

4.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag oder ein Reparaturangebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot oder den Kostenvoranschlag ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an uns zu entrichten. Entscheidet der das Angebot/den Kostenvoranschlag ablehnende Kunde sich auch gegen eine Rücksendung der Ware, trägt er die Entsorgungskosten. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit Einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.

4.4 Unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt, trägt der Kunde alle anfallenden Versandkosten.

Austauschlieferung

5.1 Sofern wir dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefern, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an uns zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Neupreis/Ersatzteilpreis der von uns gelieferten Ware zu vergüten.

5.2 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an uns retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren an uns zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen.

5.3 Im Gewährleistungsfall tragen wir die Transportkosten (ausgenommen Mehrkosten für einen Expresstransport). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch uns für den Rücktransport möglich.

5.4 Wir setzen an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze – sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese Daten, daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

5.6 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. Wir übernehmen keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, Werke, Gegenstände etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.4 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung sind wir zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.5 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

6.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei uns. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels uns gegenüber verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt.

6.7 NUR FÜR UNTERNEHMER: Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

6.8 Wir haften nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

6.9 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

6.10 Vorbehaltlich des Vorgenannten haften wir nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher von uns nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für uns wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.11 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Uns steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Kunde räumt uns an der von uns in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

7.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, der sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

7.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, hat der Kunde unaufgefordert auf das unser Eigentum hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde uns hierüber unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von deren Teilen unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

Verbraucherwiderruf

8.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl Elektrotechnik GmbH, Bitterfelder Straße 19, 12681 Berlin, Telefon: 030 44713820, E-Mail: info@berlin.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular (Warenkauf)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

8.2 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR IM FALLE EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl Elektrotechnik GmbH, Bitterfelder Straße 19, 12681 Berlin, Telefon: 030 44713820, E-Mail: info@berlin.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Dienstleistungsverträge)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

Schlussbestimmungen

11.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – unser Sitz. Wir sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.

11.5 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.

Leistungsverweigerungsrecht und Kündigung des Vertrags durch uns bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

Datenschutz

10.1 Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder E-Mail an unsere obige Anschrift/Adresse senden.

10.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden. Darüber hinaus geben wir personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse, nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Datenschutz finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wahl ElektroTechnik GmbH

Stand August 2025

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“ und „Sie“ genannt), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wahl Elektro Technik GmbH (nachfolgend „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Angebote, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen, Preisanpassungen

2.1 Unsere individuellen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – übergeben haben. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass wir die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annehmen, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Angaben in Print- oder Digitalmedien stellen kein Angebot unsererseits dar. Unsere Angebote gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden.

2.2 Zu unseren unverbindlichen Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. (vgl. Aufzählung unter 2.1) sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.

2.3 Die Endpreise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen (aktueller Zinssatz bei Unternehmerkunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbraucherkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Stand Juni 2025). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) wir den Kaufpreis tatsächlich erhalten oder (ii) der Kaufpreis auf dem von uns in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.

2.4 Sofern der Kunde im Voraus zu leisten verpflichtet ist, geraten wir mit unserer Leistung so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.

2.5 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2.6 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Unserer Abschlagsforderung ist zum Leistungsnachweis eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten beizufügen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht. Die Abschlagszahlungen sind unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Rechnung vom Kunden zu leisten.

2.7 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, der jeweilige Gegenanspruch resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis oder steht ansonsten in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Vertrages vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei uns tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Dabei ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet dessen werden wir dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen. Sinken die in den Gesamtpreis einfließenden Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Kunde kann diesen Anspruch vor Lieferung der Ware schriftlich geltend machen, wenn der Preis 4 Monate nicht gesenkt worden ist. Sofern hieraus eine Preissenkung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, sind wir berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preissenkungsverlangens außerordentlich zu kündigen.

Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Weiterhin sind die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine auch dann nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

3.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Willens- und Einflussnahme liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertrags- und Lieferpflichten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern sie dem Kunden und/oder uns nicht unzumutbar sind. Versandkosten werden nur einmal berechnet.

3.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten können wir von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Werden wir durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, sind wir für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich. Kommt der Kunde trotz unserer schriftlichen Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so können wir die vereinbarten Leistungen einstellen und sind erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Belange zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können wir gesondert in Rechnung stellen.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Aufwendungsersatz und eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Vertragsaufhebung nach § 643 BGB zu betreiben. Durch den kundenseitigen Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über, sofern diese Gefahr nicht schon vorher übergegangen ist (z.B. im Fall eines Versendungskaufes).

3.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von uns nicht zu vertreten bzw. beruht diese auf unvorhergesehenen Ereignissen, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir benachrichtigen den Kunden hierüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer 3.2.

3.7 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen von uns zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

3.8 Beinhaltet unsere Leistung eine Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag, jeweils zu unseren Geschäftszeiten) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes erbracht, in dem unser Sitz ist. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich uns zu.

Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern wir vor Ort beim Kunden Reparaturen von Geräten und/oder Anlagen (nachfolgend gemeinsam: „Waren“) vornehmen sollen und dort feststellen, dass die jeweilige Ware nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde zu reparierende Ware an uns übersendet und (i) wir das Angebot ablehnen, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen zu entscheiden, ob die Ware zurückgesandt oder auf Kosten des Kunden entsorgt wird. Sofern der Kunde uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zur Rücksendung der Ware auffordert (in Textform), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

4.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag oder ein Reparaturangebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot oder den Kostenvoranschlag ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an uns zu entrichten. Entscheidet der das Angebot/den Kostenvoranschlag ablehnende Kunde sich auch gegen eine Rücksendung der Ware, trägt er die Entsorgungskosten. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit Einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.

4.4 Unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt, trägt der Kunde alle anfallenden Versandkosten.

Austauschlieferung

5.1 Sofern wir dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefern, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an uns zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Neupreis/Ersatzteilpreis der von uns gelieferten Ware zu vergüten.

5.2 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an uns retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren an uns zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen.

5.3 Im Gewährleistungsfall tragen wir die Transportkosten (ausgenommen Mehrkosten für einen Expresstransport). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch uns für den Rücktransport möglich.

5.4 Wir setzen an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze – sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese Daten, daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

5.6 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. Wir übernehmen keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, Werke, Gegenstände etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.4 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung sind wir zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.5 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

6.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei uns. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels uns gegenüber verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt.

6.7 NUR FÜR UNTERNEHMER: Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.
6.8 Wir haften nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

6.9 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

6.10 Vorbehaltlich des Vorgenannten haften wir nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher von uns nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für uns wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.11 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Uns steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Kunde räumt uns an der von uns in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

7.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, der sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

7.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, hat der Kunde unaufgefordert auf das unser Eigentum hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde uns hierüber unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von deren Teilen unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

Verbraucherwiderruf

8.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl ElektroTechnik GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 16, 21684 Stade, Telefon: 04141 69010, E-Mail: info@stade.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular (Warenkauf)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

8.2 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR IM FALLE EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl ElektroTechnik GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 16, 21684 Stade, Telefon: 04141 69010, E-Mail: info@stade.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Dienstleistungsverträge)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

Schlussbestimmungen

11.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – unser Sitz. Wir sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.

11.5 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.

Leistungsverweigerungsrecht und Kündigung des Vertrags durch uns bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

Datenschutz

10.1 Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder E-Mail an unsere obige Anschrift/Adresse senden.

10.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden. Darüber hinaus geben wir personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse, nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Datenschutz finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wahl GmbH Staßfurt

Stand August 2025

Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“ und „Sie“ genannt), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Wahl GmbH Staßfurt (nachfolgend „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Angebote, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen, Preisanpassungen

2.1 Unsere individuellen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – übergeben haben. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass wir die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annehmen, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Angaben in Print- oder Digitalmedien stellen kein Angebot unsererseits dar. Unsere Angebote gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden.

2.2 Zu unseren unverbindlichen Angeboten gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. (vgl. Aufzählung unter 2.1) sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden.

2.3 Die Endpreise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe zu verlangen (aktueller Zinssatz bei Unternehmerkunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbraucherkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Stand Juni 2025). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) wir den Kaufpreis tatsächlich erhalten oder (ii) der Kaufpreis auf dem von uns in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.

2.4 Sofern der Kunde im Voraus zu leisten verpflichtet ist, geraten wir mit unserer Leistung so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.

2.5 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2.6 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Unserer Abschlagsforderung ist zum Leistungsnachweis eine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten beizufügen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht. Die Abschlagszahlungen sind unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Rechnung vom Kunden zu leisten.

2.7 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, es sei denn, der jeweilige Gegenanspruch resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis oder steht ansonsten in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Vertrages vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei uns tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Dabei ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich zu kündigen. Unbeschadet dessen werden wir dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen. Sinken die in den Gesamtpreis einfließenden Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Kunde kann diesen Anspruch vor Lieferung der Ware schriftlich geltend machen, wenn der Preis 4 Monate nicht gesenkt worden ist. Sofern hieraus eine Preissenkung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, sind wir berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preissenkungsverlangens außerordentlich zu kündigen.

Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Weiterhin sind die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine auch dann nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Soweit nicht abweichend vereinbart, handelt es sich bei den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen und Terminen um Regelfristen und -termine ohne Fixschuldcharakter.

3.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Willens- und Einflussnahme liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertrags- und Lieferpflichten. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern sie dem Kunden und/oder uns nicht unzumutbar sind. Versandkosten werden nur einmal berechnet.

3.4 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde wird alle Mitwirkungspflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungspflichten können wir von dem Kunden weitere Mitwirkungsleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Werden wir durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden an der Erbringung der vereinbarten Leistungen gehindert, sind wir für sich daraus ergebende Mängel nicht verantwortlich. Kommt der Kunde trotz unserer schriftlichen Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen fünf (5) Werktagen nach, so können wir die vereinbarten Leistungen einstellen und sind erst nach Mitwirkung seitens des Kunden unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Belange zur Wiederaufnahme der Leistungen verpflichtet. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Fristen verschieben sich entsprechend. Eventuell entstehender Mehraufwand oder sonstige Kosten durch verspätete oder nicht erbrachte Mitwirkungspflichten können wir gesondert in Rechnung stellen.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Aufwendungsersatz und eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Vertragsaufhebung nach § 643 BGB zu betreiben. Durch den kundenseitigen Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über, sofern diese Gefahr nicht schon vorher übergegangen ist (z.B. im Fall eines Versendungskaufes).

3.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von uns nicht zu vertreten bzw. beruht diese auf unvorhergesehenen Ereignissen, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir benachrichtigen den Kunden hierüber unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziffer 3.2.

3.7 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen von uns zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

3.8 Beinhaltet unsere Leistung eine Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag, jeweils zu unseren Geschäftszeiten) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes erbracht, in dem unser Sitz ist. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich uns zu.

Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern wir vor Ort beim Kunden Reparaturen von Geräten und/oder Anlagen (nachfolgend gemeinsam: „Waren“) vornehmen sollen und dort feststellen, dass die jeweilige Ware nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde zu reparierende Ware an uns übersendet und (i) wir das Angebot ablehnen, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen zu entscheiden, ob die Ware zurückgesandt oder auf Kosten des Kunden entsorgt wird. Sofern der Kunde uns nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zur Rücksendung der Ware auffordert (in Textform), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

4.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag oder ein Reparaturangebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot oder den Kostenvoranschlag ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an uns zu entrichten. Entscheidet der das Angebot/den Kostenvoranschlag ablehnende Kunde sich auch gegen eine Rücksendung der Ware, trägt er die Entsorgungskosten. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit Einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.

4.4 Unabhängig davon, ob eine Reparatur erfolgt, trägt der Kunde alle anfallenden Versandkosten.

Austauschlieferung

5.1 Sofern wir dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefern, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an uns zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, uns den Neupreis/Ersatzteilpreis der von uns gelieferten Ware zu vergüten.

5.2 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an uns retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren an uns zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen.

5.3 Im Gewährleistungsfall tragen wir die Transportkosten (ausgenommen Mehrkosten für einen Expresstransport). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch uns für den Rücktransport möglich.

5.4 Wir setzen an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze – sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese Daten, daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

5.6 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. Wir übernehmen keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, Werke, Gegenstände etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

6.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

6.4 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung sind wir zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet.

6.5 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

6.6 NUR FÜR UNTERNEHMER: Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden uns gegenüber in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei uns. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels uns gegenüber verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt.

6.7 NUR FÜR UNTERNEHMER: Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

6.8 Wir haften nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

6.9 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.

6.10 Vorbehaltlich des Vorgenannten haften wir nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, wir haben diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher von uns nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für uns wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.11 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

7.1 Uns steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Kunde räumt uns an der von uns in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

7.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, der sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

7.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der folgenden Voraussetzung gestattet: Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, hat der Kunde unaufgefordert auf das unser Eigentum hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde uns hierüber unverzüglich benachrichtigen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von deren Teilen unverzüglich uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

Verbraucherwiderruf

8.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl GmbH Staßfurt, Athenslebener Weg 33, 39418 Staßfurt, Telefon: 03925 9610, E-Mail: info@stassfurt.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular (Warenkauf)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

8.2 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR IM FALLE EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wahl GmbH Staßfurt, Athenslebener Weg 33, 39418 Staßfurt, Telefon: 03925 9610, E-Mail: info@stassfurt.wahl-co.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Dienstleistungsverträge)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

FORMULAR

Schlussbestimmungen

11.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – unser Sitz. Wir sind allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

11.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, kann das Schriftformerfordernis auch durch Briefwechsel, Telefax, E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder durch gleichwertige elektronische Verfahren erfüllt werden.

11.5 Sollten einzelne dieser AGB unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so soll davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die demjenigen, was die Parteien bei Abschluss des Vertrages wollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. An die Stelle einer Regelungslücke soll eine Bestimmung treten, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände vereinbart hätten, wenn ihnen das Vorhandensein der Lücke bewusst gewesen wäre.

Leistungsverweigerungsrecht und Kündigung des Vertrags durch uns bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

Datenschutz

10.1 Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder E-Mail an unsere obige Anschrift/Adresse senden.

10.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden. Darüber hinaus geben wir personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse, nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Datenschutz finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

Zentrale Einkaufs­bedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Präambel
Die Einkaufspolitik der Wahl GmbH + Co. KG inkl. aller Unternehmen der Wahl-Gruppe
(nachfolgend „Wahl-Gruppe “ genannt) ist von partnerschaftlichem Charakter. Die
Einkaufsbedingungen werden den Auftragnehmer daher nicht benachteiligen und ihm
jederzeit genau aufzeigen, was bei einem Auftrag von ihm erwartet wird und was die
Wahl-Gruppe dazu beiträgt.

  1. Geltungsbereich, Form

    1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) gelten, soweit nicht zwischen der
    Wahl-Gruppe (nachfolgend „AG“ genannt) und dem Auftragnehmer im Sinne des § 14
    BGB (nachfolgend „AN“ genannt) schriftlich anderes vereinbart wird, für alle vom AG in
    Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen. Die AEB gelten nur, wenn der AN
    Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
    Sondervermögen ist.

    1.2 Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung
    beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der AN die Ware selbst herstellt
    oder bei Zulieferern einkauft. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum
    Zeitpunkt der Bestellung des AG gültigen bzw. jedenfalls in der dem AN zuletzt in Textform
    mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge,
    ohne dass der AG in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

    1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nur dann und insoweit
    Vertragsbestandteil, als der AG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der AG
    im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und dem nicht ausdrücklich
    widerspricht.

    1.4 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge,
    Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in der Bestellung haben Vorrang vor
    den AEB. Internationale Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen
    Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss
    gültigen Fassung auszulegen.

    1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des AN in Bezug auf den Vertrag (z.B.
    Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser
    AEB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche
    Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation
    des Erklärenden bleiben unberührt.

    1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
    Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit
    sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen
    werden.

  2. Vertragsschluss

    2.1 Durch Abgabe eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung, durch Annahme oder
    Ausführung einer Bestellung unterwirft sich der AN diesen AEB, sofern der AG ihm diese, im
    Zusammenhang mit einer Ausschreibung, einer Anfrage oder einer Bestellung mitgeteilt
    oder auf andere Weise allgemein bekannt gemacht hat, so dass er mit ihrer Anwendung
    rechnen muss.

    2.2 Der Vertrag besteht aus der Bestellung, diesen AEB, dem Leistungsverzeichnis sowie
    dem Verhandlungsprotokoll (in dieser Reihenfolge). In allen Schriftstücken einschließlich
    Rechnungen sind Bestellnummer, Zeichen und Datum vom Schreiben des AG anzugeben.

    2.3 Angebote sind unverbindlich und kostenlos einzureichen. Der AN hat sich im Angebot
    bezüglich Menge, Beschaffenheit und Ausführung an die Anfrage oder an die
    Ausschreibung zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf diese
    hinzuweisen. Er ist an sein Angebot drei Monate gebunden. Die Bestellung bedarf, um
    verbindlich zu sein, der Schriftform. Diese wird durch die Einkaufsabteilung erfolgen.
    Mündliche Vereinbarungen haben Geltung, wenn sie vom AG schriftlich bestätigt werden.
    Bestellungen sind vom AN unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der AG behält sich vor,
    die Bestellung ohne Verpflichtung zur Schadenersatzleistung zurückzuziehen, wenn die
    Bestätigung nicht innerhalb von zwei Tagen eingeht. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B.
    Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der
    Bestellunterlagen hat der AN zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor
    Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Eine verspätete
    Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch den AG.

  3. Preise und Stundenlohnarbeiten

    3.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend und exklusive Umsatzsteuer. Sofern
    im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und
    Nebenleistungen des AN (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B.
    ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und
    Haftpflichtversicherung) ein.

    3.2 Falls bei Auftragserteilung der Preis nicht feststeht, ist er dem AG spätestens mit der
    Auftragsbestätigung anzugeben. Widerspricht der AG nicht innerhalb von fünf
    Arbeitstagen, so gilt der Preis als genehmigt. Gibt der AG bei der Bestellung einen Preis
    vor, so gilt dieser auch ohne Auftragsbestätigung nach drei Tagen als vom AN anerkannt.

    3.3 Ergänzend erforderlich werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche
    Anweisung und Bestätigung der örtlichen Bauleitung, der Projektleitung oder der
    Einkaufsabteilung des AG ausgeführt werden. Die geleisteten Stunden sind täglich in
    geeigneter und übersichtlicher Form (z.B. Excel-Tabelle) der örtlichen Bauleitung zur
    Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht bestätigte Stunden gelten als nicht geleistet. Hierzu
    schließen die Parteien gesonderte Vereinbarungen.

  4. Ausführungen des Vertrages, Beachtung und Vorschriften

    4.1 Der AN verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und
    behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung muss
    den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz- Vorschriften sowie den allgemein anerkannten
    sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, einschlägigen Norm-, DIN-,
    VDE- und sonstigen Vorschriften entsprechen.

    4.2 Der AN hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte sich
    umweltschutzgerecht sowie sicherheits- und brandschutzbewusst verhalten. Elektrische
    Maschinen, Geräte etc. müssen das VDE- Zeichen tragen. Nach solchen Vorschriften
    erforderliche Schutzvorrichtungen hat der AN innerhalb des vereinbarten Preises
    mitzuliefern. Hat der AN Bedenken gegen die vom AG gewünschte Art der Ausführung, so
    hat er dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und
    Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfprotokolle, Werkzeugnisse, Zeichnungen, Pläne,
    Bedienungsanweisungen u. ä.) hat der AN, erforderlichenfalls in vervielfältigungsfähiger
    Form, kostenlos und ohne gesonderte Aufforderung durch den AG mitzuliefern.

  5. Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt

    5.1 Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Die Annahme von Waren erfolgt durch den
    AG nur zu den in der Bestellung angegebenen Zeiten.

    5.2 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs des Bestellschreibens beim AN.
    Der AN gerät nach Ablauf der Lieferzeit in Verzug, ohne dass es der Mahnung bedarf. Sind
    Verzögerungen zu erwarten, z.B. auch bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen
    unvorhersehbaren Ereignissen, so hat der AN dies unter Angabe der Gründe und der
    mutmaßlichen Dauer unverzüglich schriftlich (z.B. per Mail) anzuzeigen.

    5.3 Der AN ist dem AG zum Ersatz sämtlicher unmittelbarer und mittelbarer
    Verzugsschäden verpflichtet, soweit die Verzögerung auf schuldhaftem Verhalten des AN
    beruht. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf
    Ersatzansprüche. Der genannte Liefertermin bezeichnet den Anliefertermin an der in der
    Bestellung angegebenen Adresse.

  6. Abnahme

    Ist die Lieferung oder Leistung im vertragsgemäßen Zustand erfolgt oder sind eventuell
    festgestellte Mängel beseitigt, so wird sie durch den AG abgenommen. Ist ein
    Probebetrieb vorgesehen, so wird die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf durch ein
    gemeinsames Abnahmeprotokoll ausgesprochen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
    Vorschriften.

  7. Eigentumsverhältnisse

    7.1 Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum und ausschließliche Nutzungs- und
    Verwertungsrechte am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe
    mit der Abnahme. Das Gleiche gilt für die vom AN mitgelieferten Unterlagen. Durch die
    Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht
    bestehen.

    7.2 Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu
    kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden
    Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden
    oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN
    verwahrt diese unentgeltlich für den AG.

    7.3 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von
    beigestellten Gegenständen durch den AN wird für den AG vorgenommen. Das gleiche
    gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch den AN, so dass der AG als
    Hersteller gilt und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen
    Vorschriften Eigentum am Produkt erwirbt.

  8. Schutzrechte

    Der AN haftet dafür, dass durch die Lieferung und/oder Leistung Patente, Urheberrechte,
    Markenrechte, Know-How und Designs sowie sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt
    werden. Der AN hat den AG von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin
    freizustellen.

  9. Nachunternehmer

    Der AN darf Nachunternehmern nur nach vorheriger Absprache mit dem AG mit der
    Erfüllung der beauftragten Leistungen beauftragen. Gibt der AN nach Zustimmung durch
    den AG einzelne Leistungen zur Erfüllung an einen Nachunternehmer ab, so sind die
    vertraglichen Vereinbarungen mit dem AG auch auf die Nachunternehmer anzuwenden.

  10. Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

    10.1 Der AN hat die in Zusammenhang mit dem Geschäftsfall stehenden Erkenntnisse
    vertraulich zu behandeln. Der AN darf keine Preise, Konditionen oder sonstige Erkenntnisse
    an Dritte weitergeben, weder während noch nach der Abwicklung des Geschäftsfalles.

    10.2 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen,
    Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behält der AG sich die Eigentums- und
    Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung
    zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an den AG zurückzugeben. Gegenüber
    Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des
    Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den
    überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Besondere
    Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz
    bleiben unberührt.

    10.3 Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (z.B. Software,
    Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige
    Gegenstände, die der AG dem AN zur Herstellung beistellt. Derartige Gegenstände sind –
    solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des AN gesondert zu verwahren und in
    angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

  11. Rechnung und Zahlung

    11.1 Rechnungen sind stets zweifach und für jede Bestellung gesondert unter Angabe
    unserer Bestell- und Projektaktennummern zu erteilen. Die Umsatzsteuer ist gesondert
    auszuweisen.

    11.2 Nicht ordnungsgemäß erstellte (=prüffähige) Rechnungen gelten als nicht erteilt. Die
    Zahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30
    Tagen ohne Abzug durch Scheck oder Überweisung. Die Fristen beginnen mit
    Rechnungseingang oder, falls die Ware nach Rechnung eintrifft, mit Wareneingang,
    keinesfalls jedoch vor dem vereinbarten Wareneingangstermin. Durch eine Zahlung wird
    die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des AN nicht bestätigt. Überzahlungen sind
    unverzüglich an den AG zurückzuerstatten.

    11.3 Der AN kann sich nicht auf Verjährung oder Wegfall der Bereicherung berufen. Die
    Aufrechnung von Forderungen mit eigenen Gegenforderungen ist nur nach vorheriger
    Zustimmung des AG zulässig. Weitere Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie
    die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem AG in gesetzlichem Umfang zu. Der AG
    ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange noch Ansprüche
    aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den AN zustehen. Der AN darf
    ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des AG weder seine Leistungspflichten noch
    seine vertraglichen Ansprüche ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Vereinbarte
    Vorauszahlungen leistet der AG nur gegen Stellung einer für ihn kostenlosen,
    selbstschuldnerischen und unbefristeten Bankbürgschaft. Die Auswahl der Bank und die
    Bedingungen der Bürgschaftsurkunde bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
    des AG.

    11.4 Der AG schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die
    gesetzlichen Vorschriften.

  12. Gewährleistung und Mangelhafte Lieferung

    12.1 Für die Rechte des AG bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falschund
    Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter
    Anleitungen) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den AN gelten die gesetzlichen
    Vorschriften. Der AN gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des
    Vertrages, insbesondere die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und sonstigen
    Ausführungsvorschriften des AG entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft
    und Technik, sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material,
    Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnungen,
    Pläne, u. ä.).

    12.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der AN insbesondere dafür, dass die Ware
    bei Gefahrübergang auf den AG die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung
    über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die –
    insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des
    jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen
    wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von dem AG,
    vom AN oder vom Hersteller stammt.

    12.3 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet der AN
    die Bereitstellung und Aktualisierung der digitalen Inhalte jedenfalls insoweit, als sich dies
    aus einer Beschaffenheitsvereinbarung oder sonstigen Produktbeschreibungen des
    Herstellers oder in seinem Auftrag, insbes. im Internet, in der Werbung oder auf dem
    Warenetikett, ergibt.

    12.4 Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige
    Mängel ist der AG bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von § 442
    Abs. 1 S. 2 BGB stehen dem AG Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu,
    wenn dem AG der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt
    geblieben ist.

    12.5 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen
    Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des AG
    beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher
    Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B.
    Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle
    im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht
    keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung
    unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem
    Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht des AG für später entdeckte Mängel bleibt
    unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge (Mängelanzeige)
    jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen
    ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

    12.6 Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute
    Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere
    Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde, bevor der Mangel
    offenbar wurde; der gesetzliche Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen
    (Aus- und Einbaukosten) bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung
    erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
    Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten, trägt der AN auch dann, wenn sich
    herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung des AG bei
    unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet der AG
    jedoch nur, wenn er erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel
    vorlag.

    12.7 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte und der Regelungen gilt: Kommt der AN seiner
    Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Wahl des AG durch Beseitigung des Mangels
    (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) –
    innerhalb einer von dem AG gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der AG
    den Mangel selbst beseitigen und vom AN Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen
    bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den AN
    fehlgeschlagen oder für den AG unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit,
    Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden)
    bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird der AG den AN
    unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

    12.8 Im Übrigen ist der AG bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen
    Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Außerdem hat der AG nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und
    Aufwendungsersatz. Die bei der Mängelbeseitigung vom AN zu tragenden Kosten
    umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Aus- und
    Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung.
    Der AG muss dabei schadfrei gestellt werden.

    12.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen zwei Jahre gem. § 477 BGB oder fünf
    Jahre gem. § 638 BGB. Wird keine schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so
    beginnt sie zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim AG. Im Übrigen gelten die
    gesetzlichen Verjährungsfristen.

    12.10 Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der AN wie für den
    Gegenstand der Lieferung Garantie und Gewähr. Für Lieferteile, die wegen
    Gewährleistungsmängeln nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende
    Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung.

  13. Produzentenhaftung

    13.1 Ist der AN für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den AG insoweit von
    Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und
    Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

    13.2 Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der AN Aufwendungen gem. §§ 683,
    670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme
    Dritter einschließlich von dem AG durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt
    und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird der AG dem AN – soweit möglich und zumutbar
    – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende
    gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    13.3 Der AN hat eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und zu
    unterhalten.

  14. Werbematerial

    Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit dessen
    ausdrücklicher Zustimmung hinweisen.

  15. Kündigung und Rücktritt

    Der AG ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Kündigungs- und
    Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
    über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches
    Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
    einstellt.

  16. Anwendbares Recht

    16.1 Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen dem AG und dem AN gilt das
    Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
    insbesondere des UN-Kaufrechts.

    16.2 Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen – auch internationalen
    –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten den
    Geschäftssitz des AG. Entsprechendes gilt, wenn der AN Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Der
    AG ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der
    Lieferverpflichtung gem. diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
    allgemeinen Gerichtsstand des AN zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,
    insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    16.3 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
    oder nichtig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Der AN
    und der AG werden sich bemühen, die ungültige Bestimmung oder Bedingung durch eine
    zusätzliche Vereinbarung zu ersetzen, die in ihrem geschäftlichen Erfolg der ungültigen
    oder nichtigen möglichst nahekommt.

    Stand November 2023

Onlinestreit­beilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hinweis: Die Wahl GmbH + Co. KG ist nicht bereit und auch gesetzlich nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.