Pestalozzi Stiftung
Projekt: Erneuerung der IT-Infrastruktur – Campus-Netz Burgwedel
Auftraggeber: Pestalozzi Stiftung
Fertigstellungsjahr: 2019
Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine Fachkraft, die Wahl Gruppe entsendet, damit diese die rechtssichere Organisation der Wartung und Instandhaltung der Elektrotechnik eines Unternehmens übernimmt. Die Verantwortlichkeit umfasst zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Jedes Unternehmen, welches elektrotechnische Einrichtungen betreibt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft definieren. In dem jeweiligen Unternehmen bekommt die Fachkraft dann Fach- und Aufsichtsaufgaben vom Unternehmer übertragen, die sich auf den gesamten Betrieb, oder auch nur auf bestimmte Anlagen oder Betriebsteile beziehen kann.
Die verantwortlichen Elektrofachkräfte der Wahl Gruppe haben bereits jahrelang Erfahrung in der Elektrotechnik und übernehmen die volle Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vor Antritt der Arbeitsaufnahme sprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle Pflichten, Aufgaben und Maßnahmen durch, die unsere Elektrofachkraft erfüllen müssen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Ihre gesetzlichen Auflagen pragmatisch erfüllt werden.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine Fachkraft, die Wahl Gruppe entsendet, damit diese die rechtssichere Organisation der Wartung und Instandhaltung der Elektrotechnik eines Unternehmens übernimmt. Die Verantwortlichkeit umfasst zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Jedes Unternehmen, welches elektrotechnische Einrichtungen betreibt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft definieren. In dem jeweiligen Unternehmen bekommt die Fachkraft dann Fach- und Aufsichtsaufgaben vom Unternehmer übertragen, die sich auf den gesamten Betrieb, oder auch nur auf bestimmte Anlagen oder Betriebsteile beziehen kann.
Die verantwortlichen Elektrofachkräfte der Wahl Gruppe haben bereits jahrelang Erfahrung in der Elektrotechnik und übernehmen die volle Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vor Antritt der Arbeitsaufnahme sprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle Pflichten, Aufgaben und Maßnahmen durch, die unsere Elektrofachkraft erfüllen müssen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Ihre gesetzlichen Auflagen pragmatisch erfüllt werden.
Unsere verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt betriebsleitende Aufgaben, die für elektrotechnische Sicherheit im Betrieb sorgen. Im Prinzip handelt es sich zusammengefasst um die Übernahme von Personalverantwortung und die Übernahme von Planungsaufgaben und -pflichten.
Spezifischere Tätigkeiten können folgende umfassen:
Unsere verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt betriebsleitende Aufgaben, die für elektrotechnische Sicherheit im Betrieb sorgen. Im Prinzip handelt es sich zusammengefasst um die Übernahme von Personalverantwortung und die Übernahme von Planungsaufgaben und -pflichten.
Spezifischere Tätigkeiten können folgende umfassen:
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Unternehmers, alle notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Übertragung der Pflichten an persönlich und fachlich geeignete Personen sowie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen.
Wenn es dem Unternehmer nicht möglich ist, die Verantwortung für die Elektrotechnik im Betrieb zu übernehmen, so muss eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden. Diese übernimmt stellvertretend Verantwortung für die Elektrotechnik und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein.
Sobald ein Betrieb in den Geltungsbereich der DIN VDE 1000 – 10 fällt, das heißt über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft berufen werden. Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, konstruieren, prüfen, betreiben oder instand halten, sollten eine VEFK im Betrieb benennen oder extern beauftragen, die die entsprechenden Leitungs- und Aufsichtsaufgaben übernimmt.
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Unternehmers, alle notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Übertragung der Pflichten an persönlich und fachlich geeignete Personen sowie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen.
Wenn es dem Unternehmer nicht möglich ist, die Verantwortung für die Elektrotechnik im Betrieb zu übernehmen, so muss eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden. Diese übernimmt stellvertretend Verantwortung für die Elektrotechnik und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein.
Sobald ein Betrieb in den Geltungsbereich der DIN VDE 1000 – 10 fällt, das heißt über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft berufen werden. Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, konstruieren, prüfen, betreiben oder instand halten, sollten eine VEFK im Betrieb benennen oder extern beauftragen, die die entsprechenden Leitungs- und Aufsichtsaufgaben übernimmt.
Nach den Vorgaben des VDE (Verband der Elektrotechnik) ist eine verantwortliche Elektrofachkraft verschiedenen Qualifikationsstufen zuzuordnen. Die erste Stufe beruft sich auf Ziffer 3.1. Hiernach übernimmt die VEFK Fach- und Aufsichtsverantwortung und ist dafür vom Unternehmer beauftragt worden. Sie übernimmt in einem Unternehmen demnach die Fach- und Aufsichtsverantwortung vornehmlich für die tätigen Fachkräfte, aber auch für bestimmte Betriebs- und Anlagetechniken. Ziffer 5.3 bezeichnet die nächste Qualifikationsstufe für eine VEFK. Nach Ziffer 5.3 kann die VEFK die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteiles vom Unternehmer übertragen bekommen.
Projekt: Erneuerung der IT-Infrastruktur – Campus-Netz Burgwedel
Auftraggeber: Pestalozzi Stiftung
Fertigstellungsjahr: 2019
Alfred-Nobel-Straße 2
30926 Seelze bei Hannover
Telefon: (0511) 6551 988 0
Telefax: (0511) 6551 984 4
Mail: info(at)witstor.de
Projekt: Neubau Verwaltungsgebäude Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Auftraggeber: MBN Bau Aktiengesellschaft, Niederlassung Hannover
Fläche: ca. 8.000m²
Fertigstellungsjahr: 2016
Auftragsvolumen: ca. 2.000.000 Euro
Projekt: Brandmeldeanlage
Auftraggeber: Caritas Werkstätten
Fertigstellungsjahr: 2019
Auftragsvolumen: ca. 240.000 Euro
Projekt: ECE EPH Videotechnik
Auftraggeber: ECE Marketplaces GmbH & Co. KG
Fertigstellungsjahr: 2020
Fläche: ca. 30.000 qm
Auftragsvolumen: ca. 145.000 Euro
Projekt: Goldbeck – Neubau Office Eves
Auftraggeber: (Eves IT Braunschweig) Goldbeck Nord GmbH
Fertigstellungsjahr: 2020
Fläche: ca. 15.760 qm
Auftragsvolumen: ca. 280.000 Euro
Projekt: Brandmeldeanlage
Auftraggeber: Caritas Werkstätten
Fertigstellungsjahr: 2019
Auftragsvolumen: ca. 240.000 Euro
Alfred-Nobel-Straße 2
30926 Seelze bei Hannover
Projekt: Umbau Bettenhaus B, 1. BA
Auftraggeber: Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt
Fertigstellungsjahr: 2018
Auftragsvolumen: ca. 3.900.000 Euro
Projekt: Einbruchmelde-, Brandmelde-, Videoanlage
Auftraggeber: EVES IT Braunschweig
Fertigstellungsjahr: 2018
Auftragsvolumen: ca. 200.000 Euro
Projekt: Erneuerung der IT-Infrastruktur – Campus-Netz Burgwedel
Auftraggeber: Pestalozzi Stiftung
Fertigstellungsjahr: 2019
Alfred-Nobel-Straße 2
30926 Seelze
Telefon: (0511) 5686 792 0
Telefax: (0511) 5686 799 9
Mail: info(at)withouse.de
Gründungsjahr
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