Verantwortliche Elektrofachkraft

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine Fachkraft, die Wahl Gruppe entsendet, damit diese die rechtssichere Organisation der Wartung und Instandhaltung der Elektrotechnik eines Unternehmens übernimmt. Die Verantwortlichkeit umfasst zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Jedes Unternehmen, welches elektrotechnische Einrichtungen betreibt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft definieren. In dem jeweiligen Unternehmen bekommt die Fachkraft dann Fach- und Aufsichtsaufgaben vom Unternehmer übertragen, die sich auf den gesamten Betrieb, oder auch nur auf bestimmte Anlagen oder Betriebsteile beziehen kann.

Die verantwortlichen Elektrofachkräfte der Wahl Gruppe haben bereits jahrelang Erfahrung in der Elektrotechnik und übernehmen die volle Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vor Antritt der Arbeitsaufnahme sprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle Pflichten, Aufgaben und Maßnahmen durch, die unsere Elektrofachkraft erfüllen müssen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Ihre gesetzlichen Auflagen pragmatisch erfüllt werden.

Verantwortliche Elektrofachkraft

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist eine Fachkraft, die Wahl Gruppe entsendet, damit diese die rechtssichere Organisation der Wartung und Instandhaltung der Elektrotechnik eines Unternehmens übernimmt. Die Verantwortlichkeit umfasst zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Jedes Unternehmen, welches elektrotechnische Einrichtungen betreibt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft definieren. In dem jeweiligen Unternehmen bekommt die Fachkraft dann Fach- und Aufsichtsaufgaben vom Unternehmer übertragen, die sich auf den gesamten Betrieb, oder auch nur auf bestimmte Anlagen oder Betriebsteile beziehen kann.

Die verantwortlichen Elektrofachkräfte der Wahl Gruppe haben bereits jahrelang Erfahrung in der Elektrotechnik und übernehmen die volle Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vor Antritt der Arbeitsaufnahme sprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle Pflichten, Aufgaben und Maßnahmen durch, die unsere Elektrofachkraft erfüllen müssen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Ihre gesetzlichen Auflagen pragmatisch erfüllt werden.

Vorteile verantwortlicher Elektrofachkräfte der Wahl Gruppe

  • Vollumfängliche Übernahme der Verantwortung bzw. der Unternehmerpflichten
  • Pragmatischer Ansatz zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Auf Wunsch werden die notwendigen Maßnahmen durch die Wahl Gruppe durchgeführt
  • Gewährleistung der Sicherheit und Betriebsfähigkeit der elektrotechnischen Anlagen

Aufgabenbereiche einer Elektrofachkraft

Unsere verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt betriebsleitende Aufgaben, die für elektrotechnische Sicherheit im Betrieb sorgen. Im Prinzip handelt es sich zusammengefasst um die Übernahme von Personalverantwortung und die Übernahme von Planungsaufgaben und -pflichten.

Spezifischere Tätigkeiten können folgende umfassen:

Aufgabenbereiche einer Elektrofachkraft

Unsere verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt betriebsleitende Aufgaben, die für elektrotechnische Sicherheit im Betrieb sorgen. Im Prinzip handelt es sich zusammengefasst um die Übernahme von Personalverantwortung und die Übernahme von Planungsaufgaben und -pflichten.

Spezifischere Tätigkeiten können folgende umfassen:

  • VEFK als fachlich Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • VEFK als disziplinarisch Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte
  • Beaufsichtigung von Arbeits- und Aufsichtskräften
  • Schulung sowie Ausbildung „elektrotechnisch unterwiesener Personen (EuP)“
  • Sicherstellung von Schutzmaßnahmen (z.B. sichere Arbeitsmittel, Schutzausrüstung)
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen
  • Verantwortlich für Aus- und Weiterbildungen
  • Anlagenverantwortung (z.B. regelmäßige Begehungen, Prüfungen elektrischer Anlagen)
  • das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Kenntnisnahme, Beachtung und Umsetzung von Änderungen des elektrotechnischen Regelwerks
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfaufgaben veranlassen

Warum sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden?

Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Unternehmers, alle notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Übertragung der Pflichten an persönlich und fachlich geeignete Personen sowie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

Wenn es dem Unternehmer nicht möglich ist, die Verantwortung für die Elektrotechnik im Betrieb zu übernehmen, so muss eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden. Diese übernimmt stellvertretend Verantwortung für die Elektrotechnik und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein.

Sobald ein Betrieb in den Geltungsbereich der DIN VDE 1000 – 10 fällt, das heißt über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft berufen werden. Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, konstruieren, prüfen, betreiben oder instand halten, sollten eine VEFK im Betrieb benennen oder extern beauftragen, die die entsprechenden Leitungs- und Aufsichtsaufgaben übernimmt.

Warum sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden?

Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Unternehmers, alle notwendigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Dazu gehört u.a. die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Übertragung der Pflichten an persönlich und fachlich geeignete Personen sowie die Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

Wenn es dem Unternehmer nicht möglich ist, die Verantwortung für die Elektrotechnik im Betrieb zu übernehmen, so muss eine verantwortliche Elektrofachkraft einbezogen werden. Diese übernimmt stellvertretend Verantwortung für die Elektrotechnik und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein.

Sobald ein Betrieb in den Geltungsbereich der DIN VDE 1000 – 10 fällt, das heißt über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft berufen werden. Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, konstruieren, prüfen, betreiben oder instand halten, sollten eine VEFK im Betrieb benennen oder extern beauftragen, die die entsprechenden Leitungs- und Aufsichtsaufgaben übernimmt.

Welche Qualifikationen muss eine VEFK mitbringen?

Nach den Vorgaben des VDE (Verband der Elektrotechnik) ist eine verantwortliche Elektrofachkraft verschiedenen Qualifikationsstufen zuzuordnen. Die erste Stufe beruft sich auf Ziffer 3.1. Hiernach übernimmt die VEFK Fach- und Aufsichtsverantwortung und ist dafür vom Unternehmer beauftragt worden. Sie übernimmt in einem Unternehmen demnach die Fach- und Aufsichtsverantwortung vornehmlich für die tätigen Fachkräfte, aber auch für bestimmte Betriebs- und Anlagetechniken. Ziffer 5.3 bezeichnet die nächste Qualifikationsstufe für eine VEFK. Nach Ziffer 5.3 kann die VEFK die fachliche Leitung eines Betriebs oder Betriebsteiles vom Unternehmer übertragen bekommen.

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